Betriebsmittelprüfungen gemäß DGUV V3 sind von Elektrofachkräften durchzuführen. Das schreiben die Technische Regel der Betriebssicherheit (TRBS 1203) und die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Die Qualifikation als „Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)“ reicht dafür nicht aus. Ein wichtiger Faktor, um seine Auswahlverantwortung bei der Wahl eines passenden Dienstleisters zu erfüllen. Auch bei Piepenbrock spielt die Mitarbeiterqualifikation eine entscheidende Rolle:
„Wir nehmen die Anforderungen aus der Gesetzgebung ernst. Unsere Prüftechniker sind nach TRBS 1203 qualifiziert. Sie haben eine elektrotechnische Berufsausbildung und bringen praktische Erfahrungen mit. Über jährliche Qualifikation und Audits durch unsere Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) stellen wir die fortlaufende Qualifikation unserer Mitarbeiter sicher – im persönlichen und fachlichen Sinne“, sagt Sebastian Sommer, Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock.
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